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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hauswartung Goldglanz KLG:

 Material und Maschinen
Hauswartung-Goldglanz KLG stellt die zur Ausführung benötigten Maschinen, Geräte und Reinigungsprodukte. Die Kosten für Verbrauchsmaterial wie WC-Papier, Handpapier, Seifen etc. sind in der Pauschale nicht eingerechnet und werden separat in Rechnung gestellt. Je nach Vertrag ist das bereits geregelt.
Infrastruktur wie Wasser, Strom und erforderliche Abstellräumlichkeiten stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

Organisation
Der Zeitraum für die Reinigung/Hauswartung der definierten Räumlichkeiten wird in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber festgelegt. An gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungsarbeiten durchgeführt. Dies ist im Pauschalpreis bereits berücksichtigt und bewirkt keine Reduktion der Monatspauschale – Änderungen im Arbeitsumfang müssen drei Monate im Voraus vom Auftraggeber angekündigt werden. Der reguläre Tag wird verschoben.

Ferienabwesenheit
Hauswartung-Goldglanz KLG bespricht mit der Verwaltung bei Liegenschaften ob eine Ferienvertretung erwünscht ist. Nach Absprache wird die Ferienvertretung vorgestellt und mit einem Brief werden die Mieter vorab informiert über welchen Zeitraum die Ersatz Firma die Aufgaben erledigt. Die Ferien werden vorab der Verwaltung eingereicht, wenn möglich Anfang des Jahres. Hauswartung-Goldglanz KLG hat das recht auf 2 Wochen Betriebsferien pro Jahr ohne Entschädigung einzufordern. Die Monatspauschale enthält bereits allfällige Ausfälle.

Qualitätssicherung
Im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit überprüfen wir laufend den Qualitätsstandard unserer Dienstleistungen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt vor Ort.
Wir überprüfen unsere Leistungen während und nach der Reinigung.

Auftragserfüllung
‍Die Leistungen von Hauswartung-Goldglanz KLG gelten als vertragsgerecht erfüllt und akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens aber bis 12:00 Uhr des folgenden Tages, begründete Mängel erhebt. Allfällige Mängel werden sobald als möglich behoben.

Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber mit zwei Reinigungsmonaten in Zahlungsverzug ist Hauswartung-Goldglanz KLG berechtigt die Reinigungsarbeiten sofort einzustellen.

Vertrag / Kündigung
‍Der Vertrag für Liegenschaften ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist von beiden Parteien jeweils auf Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten schriftlich kündbar. Durch gegenseitige Übereinkunft ist der Vertrag jederzeit ohne die erwähnte Kündigungsfrist auflösbar.

Zahlungskonditionen
‍Liegenschaften müssen bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats die Zahlung auslösen. Das heisst z.b der laufende Monat z.b Oktober wird bis zum 31.10. bezahlt. Idealerweise mit einem Dauerauftrag. Einzel und klein Aufträge haben eine Zahlungsfrist von 15 Tagen. Nach Ablauf der 15 Tage Frist folgt eine Automatische Mahnung von 10.- Zusatzgebühren Wird die erste Mahnung nicht innert 30 Tagen bezahlt, folgt eine zweite Mahnung mit 20Fr. Mahnspesen. Wird nach 40 Tagen noch nicht bezahlt, folgt die letzte Mahnung mit 30Fr. Mahnspesen.
Nach drei erfolglosen Zahlungserinnerungen wird eine Betreibung eingeleitet.

Preisanpassungen
‍Die Erhöhung der gesetzlichen Sozialabgaben (lohngebundene Sozialabgaben, Arbeitgeberbeiträge usw.), Lieferantenkosten, Rohstoffpreise (Reinigungsmaterial etc.) berechtigen zur Anpassung der Monatspauschale im gleichen Umfang. Die jährliche Teuerung beträgt ca. 2%.

‍Gesetzliche Mehrwertsteuer
‍Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Pauschalpreis nicht inbegriffen. Eine Allfällige Erhöhung wird dem Auftraggeber weitergegeben. Zurzeit sind wir von der Mehrwertsteuer befreit.

Haftpflichtversicherung
Hauswartung-Goldglanz KLG haftet ausschliesslich im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung Baloise für Schäden, die durch arbeiten beim Kunden verursacht werden. Wird der Schaden nicht innert 24h gemeldet, so haftet Hauswartung-Goldglanz nicht für angebliche Schäden. Schäden müssen Fotografiert und protokolliert werden. Wird ein Schaden von der Schadenabteilung als nicht Reinigungs-Schaden anerkannt, so wird auch keine Haftung übernommen.

Vertragsinhalt / Besonderes
‍Vertragsänderungen und Zusätze bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform.
Allfällige Preisanpassungen bedürfen nur einer einseitigen, schriftlichen Mitteilung.
Bei Liegenschaften wird 1x Pro Jahr eine Rechnung für Reinigungsmittel in Rechnung gestellt. Winterdienst und Salzeinkauf erfolgt apart und wird separat in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand
‍Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz von Hauswartung-Goldglanz KLG, Adletshuserriedweg 2b, 8627 Grüningen

Grüningen, im April 2024
Ausgabe 04/2024

Hauswartung-Goldglanz KLG, AGB. 01.04.2024
Inhaber:
Francisco Dapia & Sarah Paul
Adletshuserriedweg 2b
8627 Grüningen
info@hauswartung-goldglanz.ch